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bAV-Rechner: Entgeltumwandlung netto berechnen

250 € Entgeltumwandlung kosten Dich meist nur gut die Hälfte netto. Der bAV-Rechner zeigt Dir Nettoaufwand, Arbeitgeberzuschuss und was von der Betriebsrente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer bleibt. Halte Gehaltsabrechnung und bAV-Angebot bereit.

Mit dem bAV-Rechner, unserem Rechner für die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, berechnest Du, was Dich eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge heute netto kostet und was davon im Alter nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer übrig bleibt. Der Rechner vergleicht Dein Nettogehalt mit und ohne bAV nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, rechnet den Arbeitgeberzuschuss ein und zeigt zusätzlich, um wie viel Deine gesetzliche Rente sinkt.

Damit beantwortet er beide Seiten der Frage: Wie hoch ist die Förderung heute wirklich? Und wie viel kommt später netto an, wenn die Betriebsrente voll steuerpflichtig ist und Kranken- und Pflegebeiträge kostet? Stand: Oktober 2026. Alle Grenzen, Beitragssätze und Steuerwerte gelten für 2026.

Das Wichtigste in Kürze: Die Förderung der Entgeltumwandlung ist hoch, aber sie wird im Alter teilweise wieder eingesammelt. Diese Zahlen solltest Du kennen:

  • Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag sind 2026 zusammen bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € sozialabgabenfrei.
  • Der Arbeitgeber muss grundsätzlich 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er selbst Sozialabgaben spart.
  • Im Standardbeispiel (4.000 € brutto, Steuerklasse I, 250 € Umwandlung) fließen 287,50 € in den Vertrag, Dein Netto sinkt nur um 130,46 €.
  • Im Alter zahlen Pflichtversicherte den vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf die Betriebsrente, in der Krankenversicherung erst oberhalb von 197,75 € im Monat. Dazu kommt Einkommensteuer.
  • Weniger beitragspflichtiges Gehalt heißt weniger gesetzliche Rente: im Beispiel 73,67 € brutto im Monat nach 30 Jahren.

So funktioniert der bAV-Rechner: Eingaben und Ergebnisse

Der Rechner arbeitet in drei Schritten. Im ersten Block gibst Du ein, was Deine Gehaltsabrechnung bestimmt: Bruttogehalt pro Monat, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinder unter 25 Jahren und Deine Krankenversicherung. Bei gesetzlicher Versicherung trägst Du den Zusatzbeitrag Deiner Kasse ein (Durchschnitt 2026: 2,9 %), bei privater Versicherung Deinen Beitrag inklusive Pflege. Aus diesen Angaben berechnet der Rechner Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Deine Sozialabgaben zweimal: einmal ohne und einmal mit Entgeltumwandlung.

Im zweiten Block beschreibst Du Deinen Vertrag: den Betrag, den Du umwandelst, den Arbeitgeberzuschuss in Prozent, die Jahre bis Rentenbeginn, die erwartete Rendite vor Kosten, die Effektivkosten und den Rentenfaktor aus Deinem Angebot. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Monatsrente pro 10.000 € Kapital gezahlt wird, üblich sind 25 bis 35 €. Im dritten Block legst Du fest, wie Du im Alter versichert bist, ob weitere Betriebsrenten oder Pensionen hinzukommen und welchen Steuersatz Du im Ruhestand erwartest. Statt der Prognose kannst Du auch die Betriebsrente aus Deinem Angebot direkt eintragen.

Das zentrale Ergebnis ist Dein Nettoaufwand. Er ist definiert als Netto ohne bAV minus Netto mit bAV, also der Betrag, um den Dein Überweisungsbetrag tatsächlich sinkt. Darunter siehst Du Steuer- und Sozialabgabenersparnis, den Gesamtbeitrag in den Vertrag und die Förderquote: den Anteil des Gesamtbeitrags, den Steuerersparnis, Abgabenersparnis und Zuschuss tragen. Der zweite Ergebnisblock zeigt Kapital, Bruttorente, die Abzüge im Alter, die Netto-Betriebsrente und die Minderung Deiner gesetzlichen Rente.

Der Rechner ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebaut. Bist Du Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, gelten andere Regeln für Sozialversicherung, Zuschuss und steuerliche Anerkennung. Dafür gibt es den bAV-Rechner für Geschäftsführer und GGF mit Statusauswahl und Prüfpunkten.

Entgeltumwandlung 2026: steuerfrei bis 676 €, sozialabgabenfrei bis 338 €

Entgeltumwandlung bedeutet: Du verzichtest auf einen Teil Deines künftigen Bruttogehalts, und Dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein. Weil das Geld aus dem Brutto stammt, zahlst Du darauf heute weder Lohnsteuer noch, bis zu einer Grenze, Sozialabgaben. Auf eine Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze hast Du nach § 1a des Betriebsrentengesetzes einen Rechtsanspruch.

Beide Förderobergrenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt 2026 laut Deutscher Rentenversicherung bundeseinheitlich bei 101.400 € im Jahr oder 8.450 € im Monat. Daraus folgen zwei Werte:

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG sind 8 % davon, also 8.112 € im Jahr oder 676 € im Monat.
  • Sozialabgabenfrei sind 4 %, also 4.056 € im Jahr oder 338 € im Monat.

Wichtig für die Rechnung: Die Grenzen gelten für die Summe aus Deiner Umwandlung und allen Beiträgen des Arbeitgebers in diese Durchführungswege. Wandelst Du 338 € um und erhältst 15 % Zuschuss, fließen 388,70 € in den Vertrag. Davon sind 338 € sozialabgabenfrei, die übrigen 50,70 € sind zwar steuerfrei, aber beitragspflichtig. Der Rechner zeigt in diesem Fall einen Hinweis und kommt auf einen Nettoaufwand von 187,84 €. Liegt der Gesamtbeitrag über 676 €, wird der Teil darüber wie normales Gehalt versteuert und verbeitragt.

Auch Dein Gehalt selbst begrenzt die Ersparnis. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) sparst Du keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr, oberhalb von 8.450 € überhaupt keine Sozialabgaben. Dann bleibt nur der Steuervorteil. Neu seit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist: Arbeitgeber ohne Tarifvertrag dürfen eine automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out) per Betriebsvereinbarung einführen, wenn sie mindestens 20 % zuschießen.

Arbeitgeberzuschuss: wann 15 Prozent gelten und wann weniger

Wandelst Du Gehalt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, muss Dein Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Seit 2022 gilt das auch für ältere Verträge. Tarifverträge dürfen davon abweichen, nach oben wie nach unten. Für Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keinen gesetzlichen Pflichtzuschuss.

Die Formel lautet: Pflichtzuschuss = 15 % der Umwandlung, höchstens die ersparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Bei 4.000 € brutto und 250 € Umwandlung spart Dein Arbeitgeber 52,88 € und muss davon 37,50 € weitergeben. Bei 6.000 € brutto liegt Dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Der Arbeitgeber spart dann nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung, insgesamt 33,09 €, und genau darauf ist sein Pflichtzuschuss begrenzt. Bei 9.000 € brutto spart er nichts, eine gesetzliche Pflicht entfällt. Der Rechner ermittelt diesen Mindestzuschuss und warnt Dich, wenn der eingetragene Zuschuss darunter liegt.

Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, etwa 20 %, 50 % oder sogar 100 % der Umwandlung. Das ist der stärkste Hebel für die Rendite. Bei 50 % Zuschuss fließen im Standardbeispiel 375 € in den Vertrag, Dein Nettoaufwand liegt bei 138,50 € und die prognostizierte Netto-Betriebsrente steigt von 340,35 € auf 435,50 €. Bei 100 % sind es 500 € Vertragsbeitrag für 165,70 € Nettoaufwand.

Dass Dein Nettoaufwand mit höherem Zuschuss leicht steigt, ist kein Fehler. Der Arbeitgeberbeitrag verbraucht den gemeinsamen sozialabgabenfreien Rahmen von 338 € mit. Bei 500 € Gesamtbeitrag sind 162 € beitragspflichtig, auf diesen Teil zahlst Du Sozialabgaben. Unterm Strich lohnt sich ein hoher Zuschuss trotzdem deutlich, weil der Vertrag viel mehr Geld erhält, als Dich die zusätzlichen Abgaben kosten.

Rechenbeispiel: 250 € Entgeltumwandlung bei 4.000 € brutto

Das Hauptbeispiel entspricht den Voreinstellungen des Rechners: 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, Baden-Württemberg, mit Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag. Du wandelst 250 € um, Dein Arbeitgeber legt 15 % oder 37,50 € dazu. In den Vertrag fließen damit 287,50 € im Monat, alles steuer- und sozialabgabenfrei.

Ohne bAV bleiben Dir 2.563,54 € netto, mit bAV 2.433,08 €. Dein Nettoaufwand beträgt also 130,46 €. Die Lohnsteuer sinkt von 524,50 € auf 464,16 €, also um 60,34 €, die Kirchensteuer um 4,83 €. Zusammen sind das 65,17 € Steuerersparnis. Bei den Sozialabgaben sparst Du 54,37 €. Die Förderquote liegt bei rund 55 %: Von jedem Euro im Vertrag zahlst Du gut 45 Cent selbst.

Wie stark die Förderung wirkt, hängt vor allem vom Gehalt ab. Die Tabelle zeigt denselben Vertrag bei unterschiedlichen Bruttogehältern:

250 € Entgeltumwandlung plus 15 % Zuschuss: Nettoaufwand nach Bruttogehalt (2026)

Bruttogehalt pro MonatNetto ohne bAVNetto mit bAVSteuerersparnisSozialabgabenersparnisDein NettoaufwandGesetzlicher Mindestzuschuss
2.500 €1.753,94 €1.612,76 €54,45 €54,37 €141,18 €37,50 €
3.000 €2.030,98 €1.893,41 €58,05 €54,38 €137,57 €37,50 €
4.000 €2.563,54 €2.433,08 €65,17 €54,37 €130,46 €37,50 €
6.000 €3.555,64 €3.426,77 €87,66 €33,47 €128,87 €33,09 €
9.000 €5.004,93 €4.880,83 €125,90 €0,00 €124,10 €0,00 €

Steuerklasse I, Baden-Württemberg, mit Kirchensteuer, kinderlos, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag. In allen Zeilen zahlt der Arbeitgeber 37,50 € (15 %) in den Vertrag. Berechnet mit dem bAV-Rechner auf dieser Seite.

Mit steigendem Gehalt sinkt der Nettoaufwand, weil der Grenzsteuersatz steigt. Gleichzeitig schrumpft ab 5.812,50 € die Ersparnis bei Kranken- und Pflegeversicherung und oberhalb von 8.450 € entfällt die Sozialabgabenersparnis ganz. Andere persönliche Merkmale verschieben das Ergebnis ebenfalls: In Steuerklasse III kostet derselbe Vertrag 144,15 € netto, weil der Steuervorteil kleiner ist. Mit einem Kind sind es 131,80 €. Privat Versicherte mit 7.000 € brutto und 600 € PKV-Beitrag zahlen 120,90 €, ihr Arbeitgeber spart allerdings nur 26,50 € und schuldet entsprechend weniger Zuschuss.

Was von der Betriebsrente im Alter übrig bleibt

Für die Prognose verzinst der Rechner den monatlichen Gesamtbeitrag mit der Rendite abzüglich der Effektivkosten. Im Beispiel sind das 4 % minus 1 % über 30 Jahre. Aus 287,50 € im Monat werden so 166.380 € Kapital. Eingezahlt hast Du mit Zuschuss 103.500 €, Dein eigener Nettoaufwand über die gesamte Laufzeit beträgt 46.966 €. Mit einem Rentenfaktor von 30 € je 10.000 € ergibt sich eine Betriebsrente von 499,14 € brutto im Monat. Alle Werte sind nominal, also ohne Inflation, und keine Garantie.

Von dieser Bruttorente gehen bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner drei Posten ab. Erstens Krankenversicherung: Betriebsrentner zahlen den vollen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag, im Beispiel also 17,5 %. Nach § 226 SGB V bleibt dabei 2026 ein Freibetrag von 197,75 € im Monat frei. Er gilt für alle Versorgungsbezüge zusammen. Beitragspflichtig sind 301,39 €, das ergibt 52,74 €. Zweitens Pflegeversicherung: Hier ist 197,75 € nur eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist die volle Rente beitragspflichtig, kinderlos mit 4,2 %, also 20,96 €. Drittens Einkommensteuer: Mit einem Steuersatz von 20 % auf den Rest sind es 85,09 €.

Netto bleiben damit 340,35 € im Monat, rund 68 % der Bruttorente. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält keinen Freibetrag und zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf die gesamte Rente. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge auf die Betriebsrente, nur Steuer. Wählst Du statt der Rente eine Kapitalauszahlung, wird der Betrag für die Krankenversicherung auf 120 Monate verteilt, und Du zahlst zehn Jahre lang Beiträge auf ein Hundertzwanzigstel.

Wie empfindlich die Nettorente auf Annahmen reagiert, zeigt der Rentenfaktor: Bei 25 € statt 30 € bleiben 288,24 € netto, bei 35 € sind es 392,46 €. Achte deshalb darauf, ob der Faktor in Deinem Angebot garantiert ist oder nur in Aussicht gestellt wird. Für eine genauere Rechnung der Auszahlungsphase, auch mit Kapitalauszahlung, nutze den Betriebsrenten-Auszahlungsrechner.

Nachteile der Entgeltumwandlung: Rente, Lohnersatz und Flexibilität

Der sozialabgabenfreie Teil der Umwandlung senkt Dein beitragspflichtiges Entgelt. Dadurch sammelst Du weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rechner schätzt die Minderung so: weniger Entgelt pro Jahr geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € und der Zahl der Jahre. Für 250 € über 30 Jahre ergibt das 73,67 € weniger gesetzliche Rente brutto im Monat, in heutigen Werten. Der Arbeitgeberzuschuss mindert die gesetzliche Rente nicht, weil er kein umgewandeltes Gehalt ist.

Ähnlich wirkt das niedrigere Brutto auf Lohnersatzleistungen. Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld werden aus dem verminderten Einkommen berechnet und fallen etwas geringer aus. Planst Du in den nächsten Jahren Elternzeit, kann es sinnvoll sein, die Umwandlung vorher zu reduzieren. Der Rechner bildet diese Effekte nicht ab.

Der zweite große Nachteil ist die fehlende Flexibilität. Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden, eine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr ist bei neuen Verträgen in der Regel nicht möglich, und eine Beleihung oder Kündigung mit Auszahlung scheidet meist aus. Vererbbar ist das Guthaben nur eingeschränkt über Hinterbliebenenleistungen. Beim Jobwechsel kannst Du den Vertrag mitnehmen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen, dann allerdings ohne Förderung.

Schließlich entscheiden die Kosten. Abschluss- und Vertriebskosten werden bei vielen Tarifen in den ersten Jahren verrechnet, laufende Verwaltungs- und Fondskosten wirken über die gesamte Laufzeit. Im Beispiel kosten 2 % statt 1 % Effektivkosten rund 25.000 € Kapital (141.238 € statt 166.380 €) und senken die Netto-Betriebsrente auf 293,10 €. Wie Provisionen Deine Vorsorge verteuern, erklärt der Ratgeber Provision oder Honorar: Was kostet Deine Rentenversicherung wirklich?.

Lohnt sich die bAV? So liest Du Dein Ergebnis

Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, entscheidet nicht die Förderquote allein, sondern das Verhältnis von heutigem Nettoaufwand zu späterer Nettorente. Eine einfache Kennzahl ist die Amortisationsdauer: Gesamter Nettoaufwand geteilt durch Netto-Betriebsrente pro Monat. Im Beispiel sind das 46.966 € geteilt durch 340,35 €, also rund 138 Monate oder gut elfeinhalb Jahre ab Rentenbeginn. Ziehst Du vereinfacht die 73,67 € geringere gesetzliche Rente ab, verlängert sich die Dauer auf rund 176 Monate, knapp 15 Jahre. Erst danach arbeitet die bAV für Dich.

Diese Rechnung ist bewusst grob, weil sie Inflation und Zinsen auf das gesparte Geld ignoriert. Sie zeigt aber, worauf es ankommt. Ein hoher Arbeitgeberzuschuss, niedrige Kosten und eine lange Laufzeit verkürzen die Amortisation deutlich. Ein niedriger Rentenfaktor, eine defensive Anlage mit hohem Garantieanteil oder hohe Abgaben im Alter verlängern sie. Die Verbraucherzentrale rät deshalb vor allem dann zur Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die gesetzlichen 15 % zuschießt und die Kosten niedrig sind.

Vergleiche das Ergebnis immer mit einer Alternative: Was würde aus 130,46 € netto im Monat, wenn Du sie 30 Jahre lang selbst anlegst, etwa in einem breit gestreuten ETF-Sparplan? Das kannst Du mit dem Sparrechner durchspielen, Hintergründe liefert der Ratgeber ETF-Altersvorsorge. Auch dort fallen im Alter Steuern an, aber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, und Du bleibst flexibel. Wie bAV, private und gesetzliche Vorsorge zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber zu den drei Säulen der Altersvorsorge.

Die bAV ist selten die ganze Lösung. Wie groß Deine Versorgungslücke insgesamt ist und welchen Teil eine Betriebsrente davon schließen kann, ermittelst Du mit dem Rechner Rentenlücke berechnen. Erst mit dieser Zahl lässt sich sinnvoll entscheiden, wie viel Du umwandelst und wie viel Du privat und flexibel anlegst.

Typische Fehler bei der Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge

Der häufigste Fehler ist der Vergleich von Nettoaufwand heute mit Bruttorente morgen. Ein Angebot, das 130 € Nettoaufwand einer Rente von 500 € gegenüberstellt, verschweigt die Abzüge im Alter. Im Beispiel kommen davon 340,35 € an. Prüfe deshalb immer, ob Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer in der Hochrechnung enthalten sind. Der Rechner zieht sie automatisch ab, passend zu Deinem Versicherungsstatus im Alter.

Der zweite Fehler betrifft die Prognose. Hochrechnungen in Angeboten arbeiten häufig mit Renditen, die nach Kosten kaum erreichbar sind, oder mit einem Rentenfaktor, der nicht garantiert ist. Trage im Rechner die Effektivkosten aus dem Produktinformationsblatt ein und rechne zusätzlich ein vorsichtiges Szenario. Bei 1,5 % Kosten statt 1 % sinkt das Kapital im Beispiel bereits auf 153.192 € und die Netto-Betriebsrente auf 315,56 €.

Drittens wird oft vergessen, dass der Freibetrag in der Krankenversicherung nur einmal gilt. Hast Du bereits eine andere Betriebsrente oder eine Pension, trage sie unter weitere Versorgungsbezüge ein. Dann kann schon der erste Euro der neuen Betriebsrente voll beitragspflichtig sein. Viertens wird der Zuschuss nicht geprüft: Liegt er unter dem gesetzlichen Minimum, verschenkst Du Geld, und der Rechner weist Dich darauf hin.

Fünftens wird die Lebensplanung ausgeblendet. Wer weiß, dass Elternzeit, Teilzeit oder ein Jobwechsel ansteht, sollte die Umwandlung so wählen, dass sie auch dann noch passt. Ein Vertrag, den Du nach fünf Jahren beitragsfrei stellst, rechnet sich wegen der Anfangskosten meist schlechter als im Rechner angenommen.

Häufige Fragen zum bAV-Rechner

Was bleibt von 300 € Betriebsrente übrig? Bei einem pflichtversicherten Rentner ohne Kinder mit 2,9 % Zusatzbeitrag und 20 % Steuersatz bleiben laut Rechner 215,60 € im Monat. Die Krankenversicherung kostet 17,89 €, weil nur der Teil über dem Freibetrag von 197,75 € belastet wird. Die Pflegeversicherung fällt mit 4,2 % auf die vollen 300 € an, das sind 12,60 €. Auf den Rest zahlst Du 53,90 € Einkommensteuer. Bist Du freiwillig gesetzlich oder privat versichert, sieht die Rechnung anders aus.

Was bleibt von 400 € Betriebsrente übrig? Unter denselben Annahmen (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, kinderlos, 2,9 % Zusatzbeitrag, 20 % Steuersatz) bleiben von 400 € brutto 278,25 € netto. Abgezogen werden 35,39 € Krankenversicherung auf die 202,25 € oberhalb des Freibetrags, 16,80 € Pflegeversicherung auf den vollen Betrag und 69,56 € Einkommensteuer. Mit Kindern sinkt der Pflegebeitrag, mit weiteren Versorgungsbezügen kann der Freibetrag bereits verbraucht sein.

Wie viel sollte man in die bAV einzahlen? Eine feste Quote gibt es nicht. Viele orientieren sich an der sozialabgabenfreien Grenze von 338 € im Monat (2026), weil bis dahin die Förderung am stärksten ist. Beachte, dass der Arbeitgeberzuschuss diesen Rahmen mit verbraucht. Entscheidend ist, dass der Betrag auch in Jahren mit Elternzeit, Teilzeit oder höheren Ausgaben tragbar bleibt und dass Rücklagen und flexible Vorsorge nicht zu kurz kommen.

Muss mein Arbeitgeber 15 Prozent dazuzahlen? Grundsätzlich ja, wenn Du Gehalt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandelst und Dein Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Der Zuschuss ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. Verdienst Du über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 € im Monat, spart er nichts und muss nichts zahlen. Tarifverträge dürfen abweichende Regeln vorsehen.

Wie wird die Betriebsrente versteuert? Renten aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, deren Beiträge steuerfrei waren, sind im Alter voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG). Sie werden mit Deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet und mit Deinem persönlichen Steuersatz belastet. Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, fällt der Satz oft geringer aus als heute. Der Rechner nutzt dafür den Steuersatz, den Du einstellst.

Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel? Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung gehört Dir sofort und bleibt erhalten. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, ihn privat ohne Förderung weiterführen oder innerhalb eines Jahres verlangen, dass der Wert zum neuen Arbeitgeber übertragen wird (§ 4 BetrAVG), soweit er die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt. Der neue Arbeitgeber setzt dann oft einen eigenen Tarif auf, was neue Kosten auslösen kann.

Bis zu welchem Alter lohnt sich eine Entgeltumwandlung? Ein festes Höchstalter gibt es nicht, aber die Laufzeit wirkt stark. Bei 20 statt 30 Jahren sinkt die prognostizierte Betriebsrente im Standardbeispiel von 499,14 € auf 281,91 € brutto, netto bleiben 204,27 €. Gleichzeitig wiegen Abschlusskosten bei kurzer Laufzeit schwerer. Ab etwa 50 lohnt sich ein genauer Blick auf Kostenstruktur, Garantien und Zuschuss, bevor Du unterschreibst.

Du willst wissen, ob Dein konkretes Angebot zu Dir passt? Käpsele prüft als unabhängige Finanzberatung Zuschuss, Kosten, Anlagekonzept und die spätere Nettorente und ordnet die bAV in Deine gesamte private Altersvorsorge ein. Schreib uns über das Kontaktformular, dann schauen wir gemeinsam auf Deine Zahlen.

Fragen, die ein KÄPSELE stellt.

Wer clever ist, gibt seine Finanzen nicht leichtfertig ab. Deswegen beantworten wir Dir hier alle Fragen, die Du schon vor dem ersten Gespräch geklärt haben möchtest. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Dir.

Wie wird eine Entgeltumwandlung bei Auszahlung versteuert?

Leistungen aus der bAV werden grundsätzlich mit Deinem persönlichen Steuersatz im Auszahlungsjahr versteuert. Bei einer Kapitalauszahlung kann die Bündelung in einem Jahr die Steuerwirkung verändern.

Welche Nachteile hat eine Entgeltumwandlung?

Mögliche Nachteile sind eine geringere gesetzliche Rente und gegebenenfalls niedrigere Sozialleistungen, eingeschränkte Verfügbarkeit, Vertragskosten und spätere Abgaben. Diese Punkte müssen gegen Steuerersparnis und Arbeitgeberzuschuss gerechnet werden.

Was bleibt von 300 Euro Betriebsrente übrig?

Eine seriöse Nettozahl braucht Deinen Steuersatz, Krankenversicherungsstatus, Pflegebeitrag und weitere Versorgungsbezüge. Für pflichtversicherte GKV-Rentner gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro; die Pflegeversicherung ist gesondert zu berechnen.

Was bleibt von der bAV im Alter übrig?

Von der Bruttoleistung gehen je nach persönlicher Situation Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der bAV-Rechner zeigt deshalb Brutto- und Nettoleistung getrennt und berücksichtigt auch mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Rente.

Wie viel Geld sollte man in die bAV einzahlen?

Nicht automatisch den maximal geförderten Betrag. Die passende Höhe hängt von Notgroschen, anderen Vorsorgezielen, Arbeitgeberzuschuss, Vertragskosten und gewünschter Flexibilität ab. Entscheidend ist, ob die spätere Nettoleistung zur heutigen Belastung passt.

Wie berechnet sich die bAV?

Der Vertragsbeitrag besteht aus Deiner Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss. Für die Bewertung zählen außerdem Dein Nettoaufwand heute, Vertragskosten, Laufzeit, angenommene Rendite und die Nettoleistung nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung im Alter.

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