Betriebsrenten-Auszahlungsrechner
Die zugesagte Betriebsrente ist nicht der Betrag, der später auf Deinem Konto bleibt. Der Rechner zeigt Dir die mögliche Nettoauszahlung nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung und vergleicht Monatsrente mit Kapitaloption. Halte Leistungsmitteilung, Auszahlungsdatum und Krankenversicherungsstatus bereit.
Stand: August 2026. Die tatsächlichen Abzüge hängen von Steuerbescheid, Versicherungsstatus, Zahlstelle und weiteren Versorgungsbezügen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsrenten werden grundsätzlich nachgelagert besteuert.
- Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern können zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
- Für pflichtversicherte GKV-Rentner gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich.
- Kapitalauszahlungen werden für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich auf 120 Monate verteilt.
- Eine Kapitalzahlung bietet Flexibilität; eine lebenslange Rente reduziert dagegen das Langlebigkeitsrisiko.
So berechnet der Auszahlungsrechner Deine Nettobeträge
Du gibst die garantierte oder prognostizierte Monatsrente beziehungsweise Kapitalleistung, den geplanten Auszahlungsbeginn, Deinen Krankenversicherungsstatus und die relevanten Steuerannahmen ein. Das Ergebnis trennt Bruttoleistung, geschätzte Steuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und voraussichtliche Nettoleistung.
Welche Abzüge entstehen bei einer laufenden Betriebsrente?
Einkommensteuer
Leistungen aus der bAV sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die konkrete Belastung hängt von Deinem zu versteuernden Einkommen im Auszahlungsjahr ab. Ein pauschaler Steuersatz kann daher nur eine Näherung sein.
Krankenversicherung
Für pflichtversicherte Betriebsrentner wird 2026 bei der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro pro Monat berücksichtigt. Nur der darüberliegende Teil des Versorgungsbezugs ist in diesem Rahmen beitragspflichtig. Freiwillig Versicherte können anders behandelt werden.
Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung gilt kein gleichartiger Freibetrag. Wird die maßgebliche Grenze überschritten, kann der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig sein. Kinderzahl und persönlicher Status beeinflussen den Beitrag.
Aktuelle Grenzwerte und Beitragssätze veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.
Beispiel: 300 Euro monatliche Betriebsrente
Bei 300 Euro monatlicher Betriebsrente wären 2026 für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten GKV-Rentners grundsätzlich 102,25 Euro oberhalb des Freibetrags relevant. Die Pflegeversicherung ist getrennt zu berechnen und kann bei Überschreiten der Grenze auf den vollen Bezug anfallen. Hinzu kommt die individuelle Einkommensteuer.
- Brutto-Betriebsrente: 300 Euro
- KV-Freibetrag 2026: 197,75 Euro
- für die KV grundsätzlich relevanter Rest: 102,25 Euro
- Pflegeversicherung und Steuer: individuell
Der Rechner setzt Deine Beitragssätze und Steuerannahmen ein, damit Du nicht mit einem pauschalen Netto rechnest.
Beispiel: 60.000 Euro Kapitalauszahlung
Eine Kapitalleistung von 60.000 Euro wird für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich durch 120 geteilt. Daraus entsteht ein monatlicher Rechenwert von 500 Euro für zehn Jahre. Bei einem pflichtversicherten GKV-Rentner wäre in der Krankenversicherung der jeweilige Freibetrag zu berücksichtigen; die Pflegeversicherung folgt ihrer eigenen Grenze.
- Kapitalleistung: 60.000 Euro
- Verteilung: 120 Monate
- monatlicher Rechenwert: 500 Euro
- Beitragsdauer: grundsätzlich 10 Jahre
Kapital oder lebenslange Rente?
Kapital kann passen, wenn …
- Du konkrete größere Ausgaben oder Schulden planst
- Du Vermögen flexibel anlegen und vererben möchtest
- Du Schwankungs-, Anlage- und Entnahmerisiken tragen kannst
Eine laufende Rente kann passen, wenn …
- Dir ein planbares Einkommen wichtiger ist als Flexibilität
- Du das Risiko eines sehr langen Lebens absichern möchtest
- Du Anlageentscheidungen im hohen Alter vermeiden willst
Prüfe auch Mischoptionen, Garantiefaktoren, Hinterbliebenenleistungen und Fristen im Vertrag. Nicht jeder Vertrag bietet jede Wahl.
Typische Fehler vor der Auszahlung
- mit der Bruttoleistung planen
- freiwillige und pflichtige GKV-Mitgliedschaft verwechseln
- mehrere Betriebsrenten getrennt betrachten, obwohl sie beitragsrechtlich zusammenwirken
- Steuerwirkung einer großen Einmalzahlung unterschätzen
- Kapital wählen, ohne einen Entnahmeplan zu haben
Mach aus der Bruttozusage eine belastbare Nettoentscheidung
Käpsele hilft Dir auf Wunsch, die beiden Auszahlungswege einzuordnen und die richtigen Fragen für Steuerberatung, Krankenkasse und Anbieter vorzubereiten.
Fragen, die ein KÄPSELE stellt.
Wer clever ist, gibt seine Finanzen nicht leichtfertig ab. Deswegen beantworten wir Dir hier alle Fragen, die Du schon vor dem ersten Gespräch geklärt haben möchtest. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Dir.
Kann ich später noch zwischen Kapital und Rente wählen?
Nur innerhalb der vertraglichen Fristen und Optionen. Prüfe Deine Unterlagen frühzeitig, bevor ein Wahlrecht bindend ausgeübt werden muss oder automatisch eine Auszahlungsform greift.
Muss ich zehn Jahre Krankenversicherung auf die Kapitalzahlung zahlen?
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Kapitalleistung grundsätzlich auf 120 Monate verteilt. Ob und in welcher Höhe Beiträge entstehen, hängt von Versicherungsstatus, Freibeträgen und weiteren Bezügen ab.
Wie wird eine Kapitalauszahlung aus der bAV versteuert?
Eine Kapitalauszahlung ist grundsätzlich im Auszahlungsjahr steuerpflichtig. Weil dabei viel Einkommen in einem Jahr zusammenkommen kann, sollte der Auszahlungszeitpunkt vor der Entscheidung steuerlich geprüft werden.
Was bleibt von 300 Euro Betriebsrente übrig?
Das hängt von Steuersatz, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weiteren Versorgungsbezügen ab. Für pflichtversicherte GKV-Rentner gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro. Er mindert aber nicht automatisch alle Abzüge.