Käpsele Cookies

Auch wir brauchen die notwendigen Cookies, damit alles reibungslos läuft. Statistiken und Marketing allerdings nur, wenn Du es uns erlaubst. Du kannst das jederzeit widerrufen - ein Klick reicht aus.

Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendig

Erforderlich für die Funktion der Website. Immer aktiv.

{{Service Provider Name}}

{{Description}}

Privacy Policy

Name

{{Name}}

Beschreibung

{{Beschreibung}}

Typ

{{Typ}}

Ablaufzeit

{{Ablaufzeit}}

Analyse

Misst die Nutzung und verbessert Ihr Erlebnis.

{{Service Provider Name}}

{{Description}}

Privacy Policy

Name

{{Name}}

Beschreibung

{{Beschreibung}}

Typ

{{Typ}}

Ablaufzeit

{{Ablaufzeit}}

Marketing

Wird für gezielte Werbung verwendet.

{{Service Provider Name}}

{{Description}}

Privacy Policy

Name

{{Name}}

Beschreibung

{{Beschreibung}}

Typ

{{Typ}}

Ablaufzeit

{{Ablaufzeit}}

Personalisierung

Speichert Ihre Präferenzen und bietet erweiterte Funktionen.

{{Service Provider Name}}

{{Description}}

Privacy Policy

Name

{{Name}}

Beschreibung

{{Beschreibung}}

Typ

{{Typ}}

Ablaufzeit

{{Ablaufzeit}}

Betriebsrenten-Auszahlungsrechner

Was bleibt von Deiner Betriebsrente nach Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung? Der Rechner zeigt Dir das Netto für Monatsrente und Kapitalauszahlung mit den Werten 2026 und vergleicht beide Wege. Du brauchst nur Deine Leistungsmitteilung.

Mit dem Betriebsrente Rechner von Käpsele siehst Du, was von Deiner Betriebsrente nach Einkommensteuer, Krankenversicherung und Pflegeversicherung tatsächlich übrig bleibt. Du kannst eine monatliche Rente, eine Kapitalauszahlung oder beide Wege im direkten Vergleich rechnen. Grundlage sind die Werte 2026: der Freibetrag in der Krankenversicherung von 197,75 € im Monat, der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 % und die 120-Monats-Regel für Einmalzahlungen.

Die Bruttozahl aus Deiner Leistungsmitteilung ist nicht der Betrag auf Deinem Konto. Bei 300 € Betriebsrente bleiben einem pflichtversicherten Rentner mit Kind und 20 % Steuersatz rechnerisch 211,31 € netto. Von 60.000 € Kapital bleiben bei 30 % Steuersatz rund 33.493 €, weil Kranken- und Pflegebeiträge zehn Jahre lang weiterlaufen.

Stand: Oktober 2026. Alle Rechtsgrößen gelten für 2026, alle Beispiele sind mit dem Rechner auf dieser Seite gerechnet.

Das Wichtigste in Kürze: Über Deine Netto-Betriebsrente entscheiden vor allem drei Dinge: Dein Krankenversicherungsstatus im Ruhestand, Dein persönlicher Steuersatz und die Wahl zwischen Rente und Kapital.

  • Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen 2026 Krankenkassenbeiträge nur auf den Teil der Betriebsrente über 197,75 € im Monat.
  • In der Pflegeversicherung sind 197,75 € eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag beitragspflichtig.
  • Eine Kapitalauszahlung wird für Kranken- und Pflegeversicherung auf 120 Monate verteilt.
  • Kapital aus Direktversicherung oder Pensionskasse mit vertraglichem Kapitalwahlrecht bekommt nach den BFH-Urteilen vom 30.10.2025 keine Fünftelregelung.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte haben keinen Freibetrag, privat Versicherte zahlen keine Beiträge auf die Betriebsrente.

So funktioniert der Betriebsrente Rechner

Zuerst wählst Du, ob Du eine Monatsrente, eine Kapitalleistung oder beides im Vergleich rechnen möchtest. Dann trägst Du den Bruttobetrag aus Deiner Leistungsmitteilung ein, also die garantierte oder prognostizierte Monatsrente beziehungsweise das Kapital. Unabhängig vom gewählten Auszahlungsbeginn rechnet der Rechner mit den Werten von 2026, weil künftige Freibeträge, Beitragssätze und Steuertarife heute niemand kennt.

Im Block Kranken- und Pflegeversicherung legst Du fest, wie Du im Ruhestand versichert bist: pflichtversichert in der KVdR, freiwillig gesetzlich oder privat. Dazu kommen der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse (voreingestellt ist der Durchschnitt 2026 von 2,9 %) und die Zahl Deiner Kinder, weil sie den Pflegebeitrag verändert. Wer in der KVdR ist und bereits eine andere Betriebsrente bezieht, trägt diese im Feld Weitere Betriebsrenten ein. Freibetrag und Freigrenze gelten nämlich für alle Versorgungsbezüge zusammen.

Bei den Steuerannahmen setzt Du zwei Sätze: einen für die laufende Rente (voreingestellt 20 %) und einen für das Kapital (voreingestellt 30 %). Gemeint ist Dein persönlicher Satz im Ruhestand inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Rechner zieht ihn vom Bruttobetrag ab und ersetzt damit keine Steuerberechnung, macht aber sichtbar, wie stark der Steuersatz das Ergebnis bewegt.

Das Ergebnis zeigt Dir die Netto-Betriebsrente pro Monat und pro Jahr mit allen Abzügen und der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Bei Kapital siehst Du das Netto-Kapital, den monatlichen Rechenwert für die Sozialversicherung, die laufende Belastung pro Monat und das Jahr, in dem die Beitragspflicht endet. Die Netto-Betriebsrente ist die Bruttorente minus Einkommensteuer, Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag. Bewusst vereinfacht ist, dass die gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge steuerlich absetzbar sind. Diese kleine Entlastung zieht der Rechner nicht ab, das Ergebnis ist also eher vorsichtig. Wenn Du noch in der Ansparphase bist, zeigt Dir der bAV-Rechner zur Entgeltumwandlung, was Dich der Beitrag heute netto kostet.

Krankenversicherung auf die Betriebsrente: Freibetrag 2026

Betriebsrenten zählen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu den sogenannten Versorgungsbezügen. Für Pflichtversicherte in der KVdR gilt ein Freibetrag. Der Freibetrag für Betriebsrenten beträgt 2026 197,75 € im Monat. Er entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € und wird jedes Jahr angepasst. Die Werte für 2026 nennt auch das Bundesgesundheitsministerium in seiner Übersicht zu Beiträgen.

Auf den Teil oberhalb des Freibetrags zahlst Du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse. Anders als bei der gesetzlichen Rente trägst Du diese Beiträge allein, es gibt keinen Zuschuss. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 17,5 %. Die Formel lautet: KV-Beitrag = (Betriebsrente minus 197,75 €) × (14,6 % + Zusatzbeitrag).

Im Standardbeispiel mit 300 € Betriebsrente bleiben nach Abzug des Freibetrags 102,25 € beitragspflichtig. Darauf fallen 17,89 € Krankenversicherung an. Der Freibetrag spart Dir also höchstens 197,75 € × 17,5 % = 34,61 € im Monat.

Wichtig ist, dass der Freibetrag nur einmal gilt, egal wie viele Betriebsrenten Du beziehst. Bekommst Du bereits 250 € aus einem anderen Vertrag, ist der Freibetrag dort verbraucht. Die neue Rente von 300 € wird dann voll verbeitragt, der Rechner zeigt für sie 52,50 € Krankenversicherung. Nach oben begrenzt ist die Beitragspflicht durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Abgezogen werden die Beiträge meist direkt von der Zahlstelle, also vom Versorgungsträger oder ehemaligen Arbeitgeber. Freiwillig Versicherte bekommen keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro. Privat Versicherte zahlen auf die Betriebsrente gar keine Beiträge, ihr PKV-Beitrag läuft unabhängig davon weiter.

Pflegeversicherung: Freigrenze statt Freibetrag

In der Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze in gleicher Höhe. Liegen die Versorgungsbezüge eines Pflichtversicherten 2026 bei höchstens 197,75 € im Monat, fallen weder Kranken- noch Pflegebeiträge an. Liegen sie darüber, ist in der Pflegeversicherung der gesamte Betrag beitragspflichtig.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 %. Kinderlose zahlen 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um je 0,25 Prozentpunkte, bei fünf und mehr Kindern unter 25 auf 2,6 %. Auch diesen Beitrag tragen Betriebsrentner allein, den passenden Satz setzt der Rechner nach Deiner Kinderzahl.

Wie hart die Freigrenze wirkt, zeigt ein Grenzfall: Bei genau 197,75 € Betriebsrente zahlst Du nichts. Bei 197,76 € fallen in der Krankenversicherung nur Bruchteile eines Cents an, in der Pflegeversicherung aber sofort 7,12 €. Bei 200 € Betriebsrente sind es 0,39 € Krankenversicherung und 7,20 € Pflegeversicherung. Im Standardbeispiel mit 300 € zahlst Du 10,80 € Pflegebeitrag, kinderlos wären es 12,60 €.

Die Freigrenze prüft die Krankenkasse für alle Versorgungsbezüge zusammen, und auch Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit wird mitgezählt. Zwei kleine Betriebsrenten von je 150 € liegen einzeln unter der Grenze, gemeinsam aber darüber. Für Kapitalauszahlungen bedeutet die Grenze: Bis 23.730 € Kapital (120 × 197,75 €) fallen bei Pflichtversicherten ohne weitere Versorgungsbezüge weder Kranken- noch Pflegebeiträge an. Die Rechtsgrundlage für Freibetrag und Freigrenze steht in § 226 Abs. 2 SGB V.

Betriebsrente versteuern: So wird die Rente besteuert

Betriebsrenten werden in aller Regel nachgelagert besteuert. Weil die Beiträge in der Ansparphase steuer- und meist auch sozialabgabenfrei waren, ist die spätere Leistung voll steuerpflichtig. Wie die Steuer erhoben wird, hängt vom Durchführungsweg ab.

Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Anbieter zieht keine Steuer ab, sondern meldet die Zahlung an das Finanzamt und schickt Dir eine Leistungsmitteilung. Die Steuer ergibt sich dann aus Deiner Einkommensteuererklärung, zusammen mit gesetzlicher Rente und allen anderen Einkünften. Leistungen aus Direktzusage und Unterstützungskasse sind dagegen Versorgungsbezüge nach § 19 EStG. Hier behält der frühere Arbeitgeber Lohnsteuer ein, und es gibt einen Versorgungsfreibetrag, dessen Höhe sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns richtet.

Eine Sonderrolle spielen Altverträge. Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen und nach § 40b EStG alter Fassung pauschal versteuert wurden, sind bei Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Eine Kapitalauszahlung kann ganz steuerfrei sein, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden. In diesem Fall setzt Du im Rechner beim Kapital 0 % Steuer an. Mit den Standardwerten steigt das Netto-Kapital dann von 33.493 € auf 51.493 €.

Wie viel Steuer auf die Betriebsrente anfällt, hängt also nicht von der Betriebsrente allein ab, sondern von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen im Ruhestand. Für den Rechner zählt Dein Grenzsteuersatz: der Satz, mit dem der letzte zusätzliche Euro besteuert wird. Für viele Rentner mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente liegt er häufig zwischen 20 und 30 %. Bei 800 € Betriebsrente und 20 % ergibt das 160 € Steuer und 505,81 € netto. Einen Anhaltspunkt liefert Dein letzter Steuerbescheid.

Einmalzahlung: 120-Monats-Regel und Fünftelregelung nach dem BFH-Urteil

Wer sich die Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen lässt, zahlt Kranken- und Pflegebeiträge trotzdem. Laut § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V gilt ein Hundertzwanzigstel der Kapitalleistung 120 Monate lang als monatlicher Versorgungsbezug. Aus 60.000 € Kapital werden so 500 € im Monat für zehn Jahre. Für Pflichtversicherte wird davon der Freibetrag abgezogen: 302,25 € sind in der Krankenversicherung beitragspflichtig, das ergibt 52,89 € im Monat. In der Pflegeversicherung zählen die vollen 500 €, das sind 18,00 €. Zusammen sind das 70,89 € monatlich und über zehn Jahre rund 6.347 € Krankenversicherung plus 2.160 € Pflegeversicherung.

Diese Beiträge laufen auch dann weiter, wenn das Kapital längst ausgegeben oder angelegt ist. Bei Auszahlung 2026 endet die Beitragspflicht etwa 2036. Ausnahmen gibt es für Riester-geförderte Betriebsrenten, die in der Auszahlphase beitragsfrei sind, und für Vertragsteile, die Du nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber privat als Versicherungsnehmer weiterbezahlt hast.

Bei der Steuer ist die Einmalzahlung oft der größere Posten, denn das ganze Kapital wird im Jahr der Auszahlung versteuert und treibt den Steuersatz nach oben. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG berechnet die Steuer auf eine außerordentliche Einkunft so, als würde sie über fünf Jahre verteilt zufließen, und mildert damit die Progression. Der Bundesfinanzhof hat am 30.10.2025 entschieden, dass sie für Kapital aus einer Direktversicherung (Az. X R 25/23) und aus einer Pensionskasse (Az. X R 28/23) nicht gilt, wenn der Vertrag ein Kapitalwahlrecht vorsieht. Die Auszahlung wird dann ohne Ermäßigung nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert. Für den Pensionsfonds, der ebenfalls unter diese Vorschrift fällt, ist nach derselben Begründung das gleiche Ergebnis zu erwarten.

Anders kann es bei Direktzusage und Unterstützungskasse aussehen. Dort gilt die Kapitalzahlung als Arbeitslohn, und die Fünftelregelung kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit weiterhin in Betracht kommen. Das betrifft häufig Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Pensionszusage. Gegen eines der BFH-Urteile ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. 2 BvR 372/26). Ob es sinnvoll ist, den eigenen Steuerbescheid mit Hinweis darauf offenzuhalten, klärst Du mit Deiner Steuerberatung.

Im Rechner setzt Du für das Kapital deshalb einen eigenen Steuersatz, voreingestellt sind 30 %. Gemeint ist der durchschnittliche Satz, mit dem die Einmalzahlung belastet wird. Ermitteln lässt er sich so: Steuer im Auszahlungsjahr mit Kapital minus Steuer ohne Kapital, geteilt durch das Kapital. Bei 60.000 € und 30 % sind das 18.000 € Steuer. Gelingt es, die Auszahlung in ein Jahr mit niedrigem übrigem Einkommen zu legen, etwa das erste volle Rentenjahr, sinkt dieser Satz oft spürbar. Bei 20 % statt 30 % bleiben im Rechner 39.493 € statt 33.493 €.

Beispielrechnung: 300 € Rente und 60.000 € Kapital im Vergleich

Die Standardwerte des Rechners bilden einen typischen Fall ab: 300 € Betriebsrente brutto im Monat oder alternativ 60.000 € Kapital, Auszahlung 2026, pflichtversichert in der KVdR, ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %, Steuersatz 20 % auf die Rente und 30 % auf das Kapital.

Für die Monatsrente rechnet der Rechner so: 300 € brutto minus 60,00 € Einkommensteuer, minus 17,89 € Krankenversicherung auf 102,25 €, minus 10,80 € Pflegeversicherung auf 300 €. Es bleiben 211,31 € netto im Monat oder 2.536 € im Jahr. Rund 30 % der Bruttorente gehen also an Finanzamt und Sozialversicherung.

Für das Kapital sieht es so aus: 60.000 € brutto minus 18.000 € Einkommensteuer, minus 6.347 € Krankenversicherung und 2.160 € Pflegeversicherung über zehn Jahre. Es bleiben 33.493 € Netto-Kapital, also knapp 56 % des Bruttobetrags. Der Versicherungsstatus verändert das Ergebnis deutlich, wie die folgende Übersicht zeigt.

Was bleibt netto? Rente und Kapital nach Versicherungsstatus

Krankenversicherung im RuhestandNetto aus 300 € Rente pro MonatKV und PV auf 60.000 € Kapital (10 Jahre)Netto-Kapital
Pflichtversichert (KVdR), 1 Kind211,31 €8.507 €33.493 €
Pflichtversichert (KVdR), kinderlos209,51 €8.867 €33.133 €
Freiwillig gesetzlich, 1 Kind176,70 €12.660 €29.340 €
Privat versichert240,00 €0 €42.000 €

Gerechnet mit dem Rechner auf dieser Seite: Zusatzbeitrag 2,9 %, Steuersatz 20 % auf die Rente und 30 % auf das Kapital, keine weiteren Versorgungsbezüge, Werte 2026.

Freiwillig Versicherte schneiden am schlechtesten ab, weil der Freibetrag fehlt. In der Praxis kann es für sie noch teurer werden, denn die Krankenkasse bezieht auch Mieten oder Kapitalerträge ein und rechnet mindestens mit 1.318,33 € Einnahmen im Monat. Der Rechner weist darauf hin, rechnet diese weiteren Einnahmen aber nicht mit ein. Ob Du im Alter in die KVdR kommst, hängt von der Vorversicherungszeit ab: Du musst in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein.

Kapital oder Monatsrente: Was lohnt sich mehr?

Im Modus Vergleich stellt der Rechner beide Wege nebeneinander und berechnet ohne Zinsen und Rentenanpassungen, nach wie vielen Jahren die Summe der Netto-Renten das Netto-Kapital eingeholt hat. Mit den Standardwerten sind das rund 13,2 Jahre. Bei Rentenbeginn 2026 wäre die Rente also etwa 2039 im Vorteil. Rechnest Du das Kapital mit 20 % statt 30 % Steuer, verschiebt sich dieser Punkt auf 15,6 Jahre.

Diese Zahl ist vor allem im Verhältnis zur Lebenserwartung interessant. Laut Statistischem Bundesamt haben 65-jährige Männer im Durchschnitt noch 18,0 Jahre vor sich, gleichaltrige Frauen 21,1 Jahre. Wer durchschnittlich lange lebt, bekommt in diesem Beispiel mit der Rente mehr, und wer länger lebt, profitiert noch stärker. Genau dieses Langlebigkeitsrisiko trägst Du beim Kapital selbst, wie der Ratgeber Ewig leben in der Rente: versichern oder einplanen? ausführlich erklärt.

Für das Kapital sprechen andere Gründe: Du kannst es anlegen und Erträge erzielen, größere Ausgaben planen oder es vererben. Eine laufende Rente endet dagegen meist mit dem Tod, sofern keine Hinterbliebenenleistung oder Rentengarantiezeit vereinbart ist. Wer mit gesetzlicher Rente und weiteren Bausteinen seine Fixkosten sicher deckt, kann Kapital flexibler einsetzen. Wie groß Deine Versorgungslücke ohne die Betriebsrente wäre, zeigt der Rentenlücken-Rechner.

Prüfe außerdem, ob Dein Vertrag überhaupt ein Wahlrecht bietet und welche Fristen gelten. Viele Versorgungsträger verlangen die Entscheidung für Kapital einige Monate vor Rentenbeginn. Manche Verträge erlauben Teilkapital, also eine Mischung aus Einmalzahlung und kleinerer Rente. Das kann die Steuerprogression dämpfen und trotzdem ein lebenslanges Grundeinkommen sichern.

Typische Fehler bei der Auszahlungsplanung

Der häufigste Fehler ist, mit dem Bruttobetrag aus der Leistungsmitteilung zu planen. Wie die Beispiele zeigen, gehen von einer kleinen Betriebsrente schnell 30 % und mehr ab. Wer seine Ausgaben im Ruhestand auf Basis der Bruttozahl kalkuliert, hat jeden Monat weniger zur Verfügung als gedacht.

Ebenso häufig werden Freibetrag und Freigrenze verwechselt. Wer den Freibetrag von 197,75 € auch bei der Pflegeversicherung abzieht, rechnet die Abzüge zu niedrig. Ein ähnlicher Fehler entsteht, wenn mehrere Betriebsrenten getrennt betrachtet werden. Der Freibetrag gilt nur einmal für alle Versorgungsbezüge zusammen, und mehrere kleine Renten können gemeinsam die Freigrenze überschreiten.

Bei der Einmalzahlung wird die Steuer oft unterschätzt. Noch immer kursieren Rechnungen mit Fünftelregelung für Direktversicherungen, obwohl der BFH dem für Verträge mit Kapitalwahlrecht eine Absage erteilt hat. Auch der Zeitpunkt wird selten optimiert: Fällt die Auszahlung in ein Jahr mit vollem Gehalt, steigt der Steuersatz deutlich. Und viele vergessen, dass die Kranken- und Pflegebeiträge zehn Jahre lang weiterlaufen.

Schließlich wird der Krankenversicherungsstatus nicht geprüft. Ob Du pflichtversichert in der KVdR oder freiwillig versichert bist, verändert die Abzüge im Beispiel um rund 35 € im Monat. Bei Kapital sind es über zehn Jahre mehr als 4.000 €. Kläre den Status rechtzeitig mit Deiner Krankenkasse, bevor Du Dich zwischen Rente und Kapital entscheidest. Wer noch einzahlt, findet im Ratgeber zu den drei Säulen der Altersvorsorge eine Einordnung, welchen Platz die Betriebsrente im Gesamtbild hat.

Häufige Fragen zum Betriebsrente Rechner

Wie viel bleibt netto von 300 € Betriebsrente? Mit den Standardwerten des Rechners bleiben 211,31 € im Monat. Abgezogen werden 60,00 € Einkommensteuer bei 20 % Steuersatz, 17,89 € Krankenversicherung auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 € und 10,80 € Pflegeversicherung auf die vollen 300 €. Das gilt für Pflichtversicherte in der KVdR mit einem Kind und 2,9 % Zusatzbeitrag. Freiwillig Versicherte behalten nur 176,70 €, privat Versicherte 240,00 €.

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten 2026? Der Freibetrag in der Krankenversicherung beträgt 2026 197,75 € im Monat. Er gilt nur für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner und nur einmal für alle Versorgungsbezüge zusammen. In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag lediglich eine Freigrenze: Liegst Du darüber, zahlst Du Pflegebeiträge auf die gesamte Betriebsrente. Freiwillig Versicherte haben keinen Freibetrag.

Wie wird die Betriebsrente versteuert? Betriebsrenten werden nachgelagert und damit in der Regel voll besteuert. Renten aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gibst Du in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte an. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse zieht der frühere Arbeitgeber Lohnsteuer ab, hier gibt es einen Versorgungsfreibetrag. Wie viel Steuer anfällt, hängt von Deinem gesamten Einkommen im Ruhestand und damit von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Gilt die Fünftelregelung bei der Einmalzahlung der Betriebsrente noch? Für Kapital aus Direktversicherung und Pensionskasse mit vertraglichem Kapitalwahlrecht nicht mehr. Das hat der Bundesfinanzhof am 30.10.2025 entschieden (Az. X R 25/23 und X R 28/23). Bei Direktzusage und Unterstützungskasse kann die Fünftelregelung weiterhin greifen. Gegen eines der Urteile ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, deren Ausgang offen ist.

Was ist besser: Betriebsrente als Einmalzahlung oder monatlich? Das hängt von Steuersatz, Krankenversicherungsstatus, Gesundheit und Deinen Plänen ab. Im Standardbeispiel holen die Netto-Renten das Netto-Kapital nach rund 13,2 Jahren ein. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung mit 65 von 18 bis 21 Jahren spricht das eher für die Rente. Kapital bietet dafür Flexibilität und lässt sich vererben. Der Vergleichsmodus im Rechner zeigt Dir den Punkt für Deine eigenen Zahlen.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei der Betriebsrente? Den Kranken- und Pflegebeitrag auf die Betriebsrente trägst Du als Rentner allein, einen Arbeitgeber- oder Rentenversicherungsanteil gibt es nicht. Die Zahlstelle, also Versorgungsträger oder ehemaliger Arbeitgeber, behält die Beiträge in der Regel direkt ein und überweist sie an Deine Krankenkasse. Bei einer Kapitalauszahlung zahlst Du die Beiträge zehn Jahre lang selbst an die Krankenkasse.

Wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet? Deine eigene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch eine Betriebsrente nicht gekürzt. Steuerlich zählen aber beide Renten zusammen und erhöhen gemeinsam Deinen Steuersatz. Anders ist es bei Hinterbliebenenrenten: Bei der Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet, und dazu gehört auch eine Betriebsrente. Das kann die Hinterbliebenenrente spürbar verringern.

Ob Rente, Kapital oder eine Mischung für Dich besser passt, hängt an Details, die in keiner Leistungsmitteilung stehen: Deinem Steuerjahr, Deinem Versicherungsstatus und Deinen übrigen Vorsorgebausteinen. Wenn Du die Entscheidung gemeinsam mit uns durchrechnen möchtest, findest Du auf unserer Seite zur privaten Altersvorsorge unseren Ansatz oder vereinbarst direkt über unser Kontaktformular ein Gespräch.

Fragen, die ein KÄPSELE stellt.

Wer clever ist, gibt seine Finanzen nicht leichtfertig ab. Deswegen beantworten wir Dir hier alle Fragen, die Du schon vor dem ersten Gespräch geklärt haben möchtest. Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Dir.

Kann ich später noch zwischen Kapital und Rente wählen?

Nur innerhalb der vertraglichen Fristen und Optionen. Prüfe Deine Unterlagen frühzeitig, bevor ein Wahlrecht bindend ausgeübt werden muss oder automatisch eine Auszahlungsform greift.

Muss ich zehn Jahre Krankenversicherung auf die Kapitalzahlung zahlen?

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Kapitalleistung grundsätzlich auf 120 Monate verteilt. Ob und in welcher Höhe Beiträge entstehen, hängt von Versicherungsstatus, Freibeträgen und weiteren Bezügen ab.

Wie wird eine Kapitalauszahlung aus der bAV versteuert?

Eine Kapitalauszahlung ist grundsätzlich im Auszahlungsjahr steuerpflichtig. Weil dabei viel Einkommen in einem Jahr zusammenkommen kann, sollte der Auszahlungszeitpunkt vor der Entscheidung steuerlich geprüft werden.

Was bleibt von 300 Euro Betriebsrente übrig?

Das hängt von Steuersatz, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weiteren Versorgungsbezügen ab. Für pflichtversicherte GKV-Rentner gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro. Er mindert aber nicht automatisch alle Abzüge.

Bereit für klare Finanzen?Sei ein KÄPSELE und lass es uns machen!