Finanzberater auswählen: Provision, Honorar und Prüfschritte
25
.
September
2026
8
Min. Lesezeit
Artikel Teilen

Bevor Du einem Finanzberater Deine Altersvorsorge, Deine Versicherungen oder Dein Depot anvertraust, lohnt sich ein kurzer Check in drei Schritten: Wie wird der Berater vergütet, an welche Produktanbieter ist er gebunden und welche Erlaubnis hat er tatsächlich? Alle drei Punkte kannst Du vor dem Erstgespräch prüfen, meist in weniger als zehn Minuten, mit öffentlichen Quellen wie dem Vermittlerregister und der Erstinformation des Beraters.
Aktualisiert am 25.09.2026. Gesetzesangaben geprüft auf gesetze-im-internet.de, Aufsichtsangaben auf bafin.de.
Kurz gesagt: Beratung kostet immer Geld, entweder als Provision im Produkt oder als Honorar direkt von Dir. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern ob Vergütung, Zuwendungen, Anbieterauswahl und Erlaubnis offen auf dem Tisch liegen. Die Erlaubnis und Registrierungsnummer prüfst Du kostenlos auf vermittlerregister.info.
Provision oder Honorar: Wie Finanzberater bezahlt werden
Im Kern gibt es zwei Vergütungswege. Bei der Provision (bei Maklern oft Courtage genannt) zahlt der Produktanbieter den Berater, das Geld steckt in den Kosten des Vertrags. Beim Honorar zahlst Du den Berater direkt, zum Beispiel pro Stunde oder als Pauschale. Viele Berater arbeiten mit einer Mischung aus beidem.
Die BaFin stellt in ihren Verbraucherinformationen zur Anlageberatung klar, worauf Du achten kannst. Vier Punkte sind für die Auswahl besonders wichtig:
- Offenlegung von Zuwendungen: Provisionen und andere Zuwendungen von Dritten müssen Dir vor der Anlage offengelegt werden, gedruckt oder elektronisch.
- Kosten vergleichen statt Modell bewerten: Du hast Anspruch auf die Kosten des Produkts und der Dienstleistung sowie deren Wirkung auf die Rendite. Erst mit diesen Zahlen kannst Du ein Honorar fair mit einer eingepreisten Provision vergleichen.
- Interessenkonflikte: Wer am Abschluss verdient, hat einen Anreiz zum Abschluss. Das ist nicht automatisch schlecht, muss aber benannt werden. Für Versicherungsvermittler regelt die Verordnung nach § 34e GewO unter anderem die Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden und gegebenenfalls offenzulegen.
- Marktpalette bei unabhängiger Honorar-Anlageberatung: Nach § 64 Abs. 5 WpHG muss eine ausreichende, nach Art und Anbieter gestreute Palette von Finanzinstrumenten berücksichtigt werden. Die Vergütung kommt allein vom Kunden, unvermeidbare Provisionen werden vollständig an Dich ausgezahlt.
Eine Zahl, die Du Dir merken kannst: Eine Stunde Honorar wirkt teuer, eine Provision unsichtbar. Rechne deshalb beides über die gesamte Vertragslaufzeit in Euro um. Erst dann siehst Du, welches Modell für Deinen Fall günstiger ist, und ob die Beratungsleistung den Preis rechtfertigt.
Rechenbeispiel (vereinfacht, angenommene Werte): Du sparst 200 € im Monat über 30 Jahre, das sind 72.000 € Beitragssumme. Beträgt die Abschlussvergütung angenommen 2,5 % der Beitragssumme, sind das 1.800 €, die über die Vertragskosten finanziert werden. Ein Honorarberater, der 6 Stunden zu je 150 € abrechnet, kostet Dich 900 € direkt, dafür kommt meist ein Nettotarif ohne Abschlussprovision zum Einsatz. Welche Variante günstiger ist, hängt an den laufenden Kosten beider Verträge. Genau deshalb ist die Kosteninformation in Euro so wichtig.
Welche Erlaubnis hinter welcher Berufsbezeichnung steckt
„Finanzberater" ist kein geschützter Begriff. Aussagekräftig ist nur die Erlaubnis, die jemand nach Gewerbeordnung oder Wertpapierhandelsgesetz besitzt. Sie legt fest, was er vermitteln darf, von wem er bezahlt wird und wie frei er in der Produktauswahl ist.
| Rechtsgrundlage | Berufsbild | Anbieterbindung | Vergütung |
|---|---|---|---|
| § 34d Abs. 1 GewO | Versicherungsvertreter | Von einem oder mehreren Versicherern betraut | In der Regel Provision vom Versicherer |
| § 34d Abs. 1 GewO | Versicherungsmakler | Handelt für den Kunden, nicht vom Versicherer betraut | Courtage vom Versicherer und/oder vereinbarte Zahlung des Kunden |
| § 34d Abs. 2 GewO | Versicherungsberater | Unabhängig von Versicherern | Nur durch den Auftraggeber, keine Zuwendungen |
| § 34f GewO | Finanzanlagenvermittler (z. B. Investmentfonds) | Je nach Vertriebsvereinbarungen | Meist Provision |
| § 34h GewO | Honorar-Finanzanlagenberater | Hinreichend gestreute Auswahl am Markt | Nur durch den Anleger, Zuwendungen werden ausgekehrt |
| § 64 WpHG | Anlageberatung durch Banken und Wertpapierinstitute | Muss vorab angeben, ob unabhängig und wie breit die Produktpalette ist | Provision oder unabhängige Honorar-Anlageberatung |
Stand/Quelle: Gewerbeordnung und WpHG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026. Vereinfachte Darstellung, maßgeblich ist der Gesetzestext.
Der wichtigste Unterschied für Dich: Ein Versicherungsvertreter steht rechtlich im Lager des Versicherers, ein Versicherungsmakler im Lager des Kunden. Wer eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO hat, bei dem steht in der Erlaubnis ausdrücklich, ob sie einem Vertreter oder einem Makler erteilt wurde. Genau diese Angabe findest Du auch im Register.
Bei Geldanlagen gilt: Banken und Wertpapierinstitute stehen unter Aufsicht der BaFin. Welche Institute unabhängige Honorar-Anlageberatung anbieten, zeigt das BaFin-Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater. Gewerbetreibende nach § 34h GewO stehen dort nicht, sie findest Du im Vermittlerregister der IHK-Organisation.
Erstinformation und Vermittlerregister: So prüfst Du in fünf Minuten
Jeder Versicherungsvermittler muss Dir beim ersten Geschäftskontakt eine sogenannte Erstinformation geben. Was darin stehen muss, regelt § 15 VersVermV (in der bis 2018 geltenden Fassung war es § 11 VersVermV). Die Erstinformation ist Dein bester Startpunkt, weil sie die Antworten auf fast alle Auswahlfragen enthält.
Laut § 15 VersVermV gehören unter anderem dazu:
- ob der Vermittler als Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater tätig ist,
- ob er eine Beratung anbietet,
- die Art der Vergütung und ob sie direkt vom Kunden kommt oder in der Prämie enthalten ist,
- ob er zusätzlich andere Zuwendungen erhält,
- die Registrierungsnummer und die Kontaktdaten der Registerstelle,
- Beteiligungen von über 10 Prozent an oder durch Versicherungsunternehmen,
- die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle.
Mit der Registrierungsnummer gehst Du auf vermittlerregister.info, das Register der DIHK als gemeinsamer Stelle. Dort gibst Du die Nummer oder den Namen ein und siehst, welche Erlaubnis eingetragen ist, ob als Makler oder Vertreter, und bei Vertretern auch die Versicherer, für die sie tätig sind. Die Abfrage ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
Passen Erstinformation, Visitenkarte und Registereintrag nicht zusammen, ist das ein klares Warnsignal. Typisches Beispiel: Jemand stellt sich als „unabhängiger Berater" vor, ist im Register aber als gebundener Vertreter eines einzigen Versicherers eingetragen.
Weitere Warnsignale, bei denen Du genauer hinsehen solltest:
- Es gibt keine schriftliche Erstinformation oder sie wird erst nach der Unterschrift ausgehändigt.
- Die Registrierungsnummer fehlt oder lässt sich im Register nicht finden.
- Auf Deine Frage nach der Vergütung kommt nur „Für Sie ist das kostenlos".
- Du sollst noch im ersten Termin unterschreiben, ohne Unterlagen mit nach Hause nehmen zu können.
Checkliste für das Erstgespräch mit dem Finanzberater
Die folgenden fünf Fragen kannst Du im ersten Gespräch direkt stellen. Ein seriöser Berater beantwortet sie ohne Zögern und idealerweise schriftlich. Weicht jemand aus oder verweist auf „später", weißt Du bereits viel über die Zusammenarbeit.
| Frage | Warum wichtig | Gute Antwort erkennt man an |
|---|---|---|
| Wie werden Sie vergütet? | Die Vergütung bestimmt den Anreiz: Abschluss, Stunde oder laufende Betreuung. | Klares Modell (Courtage, Honorar oder Mischform), deckungsgleich mit der Erstinformation, Beträge in Euro auf Nachfrage. |
| Erhalten Sie Zuwendungen Dritter? | Zuwendungen müssen offengelegt werden und können Empfehlungen beeinflussen. | Offene Antwort mit Art und Höhe, schriftliche Kosteninformation vor Abschluss. |
| Welche Produktanbieter können Sie berücksichtigen? | Ein gebundener Vertreter kann nur die Tarife seiner Gesellschaft anbieten. | Konkrete Angabe, ob ein Anbieter, mehrere oder eine breite Marktauswahl, plus nachvollziehbare Vergleichskriterien. |
| Welche Erlaubnis liegt vor? | Die Erlaubnis legt fest, was jemand vermitteln oder beraten darf. | Nennung des Paragrafen (z. B. § 34d Abs. 1 GewO als Makler) und der Registrierungsnummer. |
| Wo kann ich den Registereintrag prüfen? | Nur der Registereintrag belegt die Angaben unabhängig. | Verweis auf vermittlerregister.info (IHK/DIHK) bzw. BaFin-Datenbanken, gern mit Link in der Erstinformation. |
Stand/Quelle: Eigene Checkliste auf Basis von § 15 VersVermV, § 34d GewO, § 64 WpHG und den BaFin-Verbraucherinformationen zur Anlageberatung, Stand 25.09.2026.
Zusätzlich lohnt ein Blick darauf, was Du nach dem Gespräch in der Hand hältst. Bei Geldanlagen muss Dir der Berater vor Abschluss ein Informationsblatt bzw. Basisinformationsblatt und eine Geeignetheitserklärung geben, die begründet, warum das Produkt zu Dir passt. Fehlen diese Unterlagen, unterschreibe nichts.
Je nach Lebenssituation verschieben sich die Schwerpunkte. Für Unternehmer spielen etwa Basisrente, Versorgungswerk oder Pensionszusage eine größere Rolle, siehe unsere Seiten zur Altersvorsorge für Selbstständige und zur Altersvorsorge für Geschäftsführer. Bei der privaten Krankenversicherung zählt vor allem, ob der Berater viele Tarife vergleichen kann, mehr dazu in unserer PKV-Beratung.
KÄPSELE transparent prüfen
Wir wenden die Checkliste gern auf uns selbst an. Alle folgenden Angaben stammen aus unserer Erstinformation und unserem Impressum. Dort findest Du auch Anschrift, Berufshaftpflichtversicherung und Schlichtungsstellen.
- Berufsbezeichnung und Erlaubnis: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registrierungsnummer D-FWW5-MPDUA-49.
- Weitere Erlaubnisse: Immobilienmakler nach § 34c GewO sowie Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO, Registrierungsnummer D-W-175-8E29-23.
- Aufsicht und Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Stuttgart (ihk.de/stuttgart).
- Vergütung in der Versicherungsvermittlung: in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder eine Kombination aus beidem. Die konkrete Vergütungsform richtet sich laut Erstinformation nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen sowie den ggf. vermittelten Produkten.
- Beratung: Laut Erstinformation beinhaltet unsere Tätigkeit in allen Bereichen auch Beratung.
So prüfst Du unseren Eintrag selbst: Öffne vermittlerregister.info, gib die Registrierungsnummer D-FWW5-MPDUA-49 ein und vergleiche Name, Anschrift und Erlaubnisart mit den Angaben oben. Für die Immobiliardarlehensvermittlung funktioniert das genauso mit der Nummer D-W-175-8E29-23.
Häufige Fragen zur Auswahl eines Finanzberaters
Ist Honorarberatung immer besser als Provisionsberatung?
Nein. In beiden Modellen gibt es gute und schlechte Beratung, und kostenlos ist Beratung nie: Du zahlst entweder über die Produktkosten oder direkt. Entscheidend sind Transparenz und Gesamtkosten: Lass Dir Kosten und Zuwendungen in Euro zeigen, rechne sie über die Laufzeit hoch und vergleiche. Ein Honorar lohnt sich vor allem, wenn dafür provisionsfreie Nettotarife mit niedrigeren laufenden Kosten genutzt werden.
Woran erkenne ich, ob ein Berater an einen Anbieter gebunden ist?
Am schnellsten im Vermittlerregister auf vermittlerregister.info. Dort steht, ob jemand als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter eingetragen ist. Bei gebundenen Vertretern sind zusätzlich die Versicherer aufgeführt, für die sie arbeiten. Auch die Erstinformation muss diese Angabe enthalten. Stimmen Selbstbeschreibung und Registereintrag nicht überein, solltest Du nachfragen.
Was muss in der Erstinformation eines Versicherungsvermittlers stehen?
Nach § 15 VersVermV unter anderem Name und Anschrift, die Art der Tätigkeit als Makler, Vertreter oder Berater, ob beraten wird, Art und Quelle der Vergütung, zusätzliche Zuwendungen, die Registrierungsnummer samt Registerstelle, relevante Beteiligungen an Versicherern und die zuständige Schlichtungsstelle. Du erhältst sie beim ersten Geschäftskontakt, meist als Dokument oder auf der Website.
Was bedeutet unabhängige Honorar-Anlageberatung?
Bei der unabhängigen Honorar-Anlageberatung nach § 64 Abs. 5 WpHG wird der Berater allein vom Kunden bezahlt. Er muss eine ausreichend breite, nach Art und Anbieter gestreute Auswahl an Finanzinstrumenten berücksichtigen. Provisionen darf er nur annehmen, wenn ein geeignetes Produkt ohne Provision nicht erhältlich ist, und muss sie dann vollständig an Dich weitergeben.
Kann ich im Vermittlerregister auch § 34f- und § 34h-Erlaubnisse prüfen?
Ja. Im Vermittlerregister auf vermittlerregister.info sind neben Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO auch Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO eingetragen. Du suchst nach Name, Ort oder Registrierungsnummer und siehst, welche Erlaubnis tatsächlich vorliegt. Banken und Wertpapierinstitute findest Du dagegen in den Datenbanken der BaFin.
Lieber ehrlich beraten werden? Wir schauen uns Deine Situation an und sagen Dir ehrlich, was für Dich sinnvoll ist – ohne Verkaufsdruck. → Jetzt Termin vereinbaren
September 25, 2026
8
Artikel Teilen
Ratgeber
Fundiertes Wissen zu Altersvorsorge, Versicherungen und Immobilien. Verständlich geschrieben, mit praktischen Beispielen und ehrlichen Einschätzungen. Artikel, die Dir bei Deinen Finanzentscheidungen wirklich weiterhelfen.



