Vorabpauschale: Was Du wissen musst
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May
2024
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Die Vorabpauschale ist ein zentraler Baustein bei der Besteuerung von ETFs und Fonds und gilt seit der Investmentsteuerreform 2018. Für alle, die langfristig über thesaurierende ETFs Vermögen aufbauen, ist sie relevant – denn sie greift jedes Jahr in den Zinseszins ein.
In diesem Beitrag erklären wir Dir, was die Vorabpauschale ist, wie Du sie mit den aktuellen Werten für 2026 berechnest und wie Du ihre Wirkung legal minimierst.
Vorabpauschale 2026: Basiszins und was jetzt zu tun ist
Für 2026 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszins auf 3,20 % festgelegt (zum Vergleich: 2025 waren es 2,53 %). Das ist der höchste Wert seit Einführung der Vorabpauschale – die Steuer fällt für 2026 also spürbar höher aus als in den Vorjahren.
Fällig wird die Vorabpauschale für 2026 zu Beginn des Folgejahres, also Anfang Januar 2027. Dein Broker berechnet und bucht sie automatisch. Das Wichtigste, das Du jetzt tun solltest:
- Sorge dafür, dass Dein Verrechnungskonto Anfang Januar gedeckt ist.
- Prüfe, ob Dein Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag) richtig hinterlegt und optimal verteilt ist.
- Bei mehreren Depots: Verteile den Freibetrag sinnvoll, damit er nicht ungenutzt bleibt.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, auf den Du bei thesaurierenden ETFs und Fonds jedes Jahr Steuern zahlst – auch ohne echte Ausschüttung. Hast Du nur Einzelaktien, Anleihen oder ausschüttende ETFs, ist sie für Dich nicht relevant.
Der Sinn dahinter: Ohne diese Regel könnten Anleger, die ihre Erträge reinvestieren, die Steuer praktisch unbegrenzt aufschieben. Die Vorabpauschale definiert einen jährlichen Mindestgewinn, der besteuert wird – damit thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich gleich behandelt werden.
Ein wichtiger Vorteil: Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet. Du wirst also nicht doppelt besteuert.
In welchem Fall zahle ich die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale fällt an, wenn Deine Anlage thesaurierend oder teilthesaurierend ist – Deine Erträge also nicht ausgeschüttet, sondern direkt reinvestiert werden. Das betrifft vor allem thesaurierende ETFs (z. B. ein thesaurierender MSCI World) und thesaurierende Investmentfonds.
Nicht betroffen bist Du bei ausschüttenden Fonds und ETFs (sofern die Ausschüttung den Basisertrag übersteigt), bei Einzelaktien und bei Fonds mit negativer Wertentwicklung im Vorjahr.
Je nach Fondsart gilt zusätzlich eine Teilfreistellung, die einen Teil des Ertrags steuerfrei stellt:
- Aktienfonds (über 51 % Aktien): 30 % Teilfreistellung
- Mischfonds: 15 %
- Offene Immobilienfonds: 60 bis 80 %
- Renten-/Anleihenfonds: 0 %
Wann wird die Vorabpauschale erhoben?
Die Steuer wird zu Beginn des Folgejahres fällig. Grundlage ist der Wert Deines Fondsanteils am 2. Januar des Steuerjahres sowie die im Jahr geflossenen Ausschüttungen. Für 2026 zahlst Du also Anfang Januar 2027.
Du musst dafür fast nichts tun: Dein Broker berechnet die Vorabpauschale automatisch und zieht die Steuer von Deinem Verrechnungskonto ein. Achte nur darauf, dass dieses ausreichend gedeckt ist.
Berechnung der Vorabpauschale (mit Rechenbeispiel)
Die Berechnung läuft in zwei Schritten.
Schritt 1 – Basisertrag: Der Staat unterstellt einen jährlichen Gewinn aus dem Basiszins. Die Formel lautet: Basiszins × 0,7 = Basisertrag. Für 2026 heißt das: 3,20 % × 0,7 = 2,24 %. Der Staat unterstellt Dir also einen Gewinn von 2,24 % auf Dein Fondsvermögen.
Schritt 2 – Steuer: Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil gilt die Teilfreistellung von 30 %, es werden also nur 70 % versteuert. Die Kapitalertragsteuer inklusive Soli beträgt 28,625 %. Formel: Basisertrag × 0,7 × 28,625 %. Für 2026: 2,24 % × 0,7 × 28,625 % ≈ 0,45 % effektive Belastung auf Dein Fondsvermögen (wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist).
Rechenbeispiel bei 100.000 Euro Depotwert:
- Basisertrag: 100.000 € × 2,24 % = 2.240 €
- Ohne freien Sparerpauschbetrag: 2.240 € × 0,7 × 28,625 % ≈ 449 € Steuer
- Mit freiem Sparerpauschbetrag (1.000 €): (2.240 € − 1.000 €) × 0,7 × 28,625 % ≈ 248 € Steuer
Vorabpauschale bei Aktien
Die Vorabpauschale betrifft nur Fonds und ETFs, die Erträge reinvestieren – nicht Einzelaktien. Bei Einzelaktien zahlst Du Steuern erst dann, wenn eine Dividende fließt oder Du mit Gewinn verkaufst.
Der Grund: Bei Einzelaktien gibt es keinen im Fonds angesammelten, nicht ausgeschütteten Ertrag. Es gibt also keinen fiktiven Mindestgewinn, der jährlich versteuert werden müsste.
Vorabpauschale bei ETFs
Hier ist die Unterscheidung entscheidend: Thesaurierende ETFs lösen die Vorabpauschale aus – vorausgesetzt, es gab eine positive Wertentwicklung. Ausschüttende ETFs zahlen ihre Erträge aus, diese werden direkt versteuert, und die Vorabpauschale entfällt.
Verkaufst Du später Deinen thesaurierenden ETF, wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf die Steuer angerechnet – Du zahlst also nicht doppelt. Mehr zum steueroptimierten Vermögensaufbau liest Du in unserem Ratgeber zur ETF-Altersvorsorge.
Strategien zur Minimierung der Vorabpauschale
Du kannst die Steuerlast mit ein paar Hebeln deutlich senken:
- Sparerpauschbetrag nutzen: Der einfachste Hebel. Hinterlege bei Deinem Broker einen Freistellungsauftrag (1.000 € ledig, 2.000 € verheiratet) und verteile ihn optimal auf Deine Depots.
- Ausschüttende ETFs einsetzen: Bei kleineren Depots helfen ausschüttende ETFs (im Schnitt 2 bis 3 % Ausschüttung), den Freibetrag voll zu nutzen.
- Verluste verrechnen: Verluste mindern die Steuerlast – wobei ETF-Verluste und Aktien-Verluste in getrennten Verlustkörben liegen.
- Günstigerprüfung beantragen: Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst Du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und Dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen.
- NV-Bescheinigung: Für Studenten oder Kinder ohne relevantes Einkommen bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des jährlichen Grundfreibetrags steuerfrei.
- Steuerlich geförderte Hüllen: Im Rahmen des 3-Schichten-Systems lassen sich ETFs so besparen, dass keine Vorabpauschale anfällt – mit Zusatzvorteilen bei Umschichtungen und Rebalancing.
Steuererklärung und Vorabpauschale
In der Regel musst Du die Vorabpauschale nicht selbst angeben – Dein Broker führt die Steuer automatisch ab. Sinnvoll ist die Angabe trotzdem, wenn Du die Günstigerprüfung nutzen willst oder Verluste geltend machst.
Wichtig: Beim späteren Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, sodass nur noch der nicht versteuerte Teil besteuert wird.
Vorteile und Nachteile der Vorabpauschale
Für den Staat sorgt sie für regelmäßige Einnahmen und verhindert das Aufschieben der Steuer. Für Dich als Anleger überwiegen die Nachteile:
- Geringere Rendite: Die Steuer auf fiktive Erträge schmälert den tatsächlichen Gewinn.
- Gebremster Zinseszins: Die jährliche Steuerentnahme bremst das exponentielle Wachstum Deines Depots.
- Mehr Aufwand: Die Verwaltung wird komplexer.
Depotgröße und Sparer-Pauschbetrag
Für kleine Depots ist die Vorabpauschale oft gar nicht relevant – dank Sparerpauschbetrag. Voraussetzung ist, dass Deine 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (verheiratet) nicht schon anderweitig verbraucht sind.
Beim Basiszins von 3,20 % für 2026 wird die Vorabpauschale für Ledige erst ab einem ETF-Wert von rund 44.640 Euro überhaupt spürbar: 44.640 € × 2,24 % ≈ 1.000 € Basisertrag, der genau vom Freibetrag gedeckt wird.
Der Zinseszinseffekt und ETFs
Gerade bei ETFs und Fonds ist der Zinseszinseffekt stark, weil Erträge oft reinvestiert werden und das Kapital exponentiell wächst. Genau hier setzt die Vorabpauschale an: Sie entzieht dem Depot jedes Jahr einen kleinen Betrag – und bremst damit den Zinseszins über lange Zeiträume ein Stück weit.
Grundlagen der ETF-Besteuerung
Kapitalerträge aus ETFs und Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der effektive Satz liegt damit bei 28,375 % bzw. 28,625 %.
Zum Ausgleich gibt es den Sparerpauschbetrag: seit 2023 bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Innerhalb dieses Freibetrags bleiben Deine Kapitalerträge steuerfrei.
Das Investmentsteuergesetz von 2018
Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Vorabpauschale eingeführt. Ziel war die gleichmässige Besteuerung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Der Preis für Anleger: Der größte Vorteil thesaurierender ETFs – der ungestörte Zinseszins bis zum Verkauf – wird durch die jährliche Steuer ein Stück weit eingeschränkt.
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wann muss ich die Vorabpauschale zahlen? Die Vorabpauschale für ein Jahr wird zu Beginn des Folgejahres fällig – für 2026 also Anfang Januar 2027. Dein Broker zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein.
Wie berechne ich die Vorabpauschale 2026? Basiszins (3,20 %) × 0,7 = Basisertrag (2,24 %). Diesen multiplizierst Du mit dem Depotwert, ziehst den freien Sparerpauschbetrag ab und rechnest × 0,7 (Teilfreistellung) × 28,625 % (Steuer).
Was muss ich im Januar tun? Sorge dafür, dass Dein Verrechnungskonto gedeckt ist und Dein Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt ist. Mehr Aufwand entsteht in der Regel nicht.
Ab welchem Depotwert wird die Vorabpauschale relevant? Für Ledige bei 2026 ab rund 44.640 Euro Depotwert – darunter deckt der Sparerpauschbetrag den fiktiven Ertrag meist vollständig ab.
Fazit
Die Vorabpauschale nimmt Dir keinen Cent echten Gewinn weg – sie zieht die Steuer nur zeitlich vor. 2026 fällt sie wegen des höheren Basiszinses von 3,20 % spürbarer aus als zuletzt. Mit dem richtig gesetzten Freibetrag, der passenden ETF-Auswahl und gegebenenfalls einer steuerlich geförderten Hülle hältst Du die Belastung klein.
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March 5, 2026
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