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Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer 2026

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Geschäftsführer einer der stärksten Wege, fürs Alter vorzusorgen – weil sie über die Firma läuft und dadurch steuerlich besonders begünstigt ist. Du zahlst aus dem Unternehmen ein, senkst die Steuerlast und baust gleichzeitig Deine Versorgung auf.

In diesem Ratgeber zeigen wir Dir die Durchführungswege im Vergleich, wie viel Du 2026 steuerfrei einzahlen kannst, wer Anspruch hat und wer die Beiträge trägt. Den großen Überblick über alle Vorsorgeformen findest Du im Leitfaden zur Altersvorsorge für Geschäftsführer.

Was ist die bAV für Geschäftsführer?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sagt das Unternehmen dem Geschäftsführer eine Versorgung im Alter zu und finanziert sie – entweder aus dem Firmenvermögen oder durch Umwandlung eines Teils des Gehalts. Der große Vorteil: Beiträge und Zusagen mindern den Gewinn der Firma und sind für den Geschäftsführer in der Einzahlungsphase steuerlich begünstigt.

Anders als ein Arbeitnehmer kannst Du als Geschäftsführer – je nach Weg – deutlich höhere Beträge einzahlen und Deine Vorsorge sehr flexibel gestalten.

Welcher Geschäftsführer hat Anspruch?

Ob Du einen gesetzlichen Anspruch auf bAV hast, hängt von Deinem Status ab. Angestellte und sozialversicherungspflichtige Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer haben ihn wie andere Arbeitnehmer. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben keinen gesetzlichen Anspruch, können die bAV aber freiwillig nutzen – oft sogar mit den attraktivsten Gestaltungen. Welcher Status für Dich gilt, klären wir im Ratgeber zur Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die Durchführungswege im Überblick

Es gibt fünf Wege, die sich in Beitragshöhe, Flexibilität und Insolvenzschutz unterscheiden:

  • Direktversicherung — Für wen: alle GF, einfacher Einstieg · Beiträge: begrenzt (676 €/Monat steuerfrei) · Besonderheit: unkompliziert, extern geschützt
  • Unterstützungskasse — Für wen: hohe Beiträge, beherrschende GGF · Beiträge: unbegrenzt · Besonderheit: rechtlich eigenständig, flexibel
  • Pensionszusage (Direktzusage) — Für wen: GGF mit hohem Einkommen · Beiträge: unbegrenzt · Besonderheit: Rückstellungen in der Bilanz, komplex
  • Pensionsfonds — Für wen: renditeorientierte GF · Beiträge: flexibel · Besonderheit: kapitalmarktorientiert
  • Pensionskasse — Für wen: planungsorientierte GF · Beiträge: begrenzt · Besonderheit: stärker reguliert

Für hohe Einzahlungen sind vor allem Unterstützungskasse und Pensionszusage interessant, weil sie keine Beitragsobergrenze haben. Die Pensionszusage vertiefen wir im eigenen Pensionszusage-Ratgeber.

Steuerfrei einzahlen: Die Grenzen 2026

Über die Direktversicherung (sowie Pensionskasse und Pensionsfonds) kannst Du 2026 bis zu 676 Euro im Monat steuerfrei und 338 Euro sozialabgabenfrei einzahlen. Das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) für den steuerfreien und 4 % für den sozialabgabenfreien Teil.

Willst Du mehr einzahlen, führen Unterstützungskasse und Pensionszusage weiter: Hier sind monatliche Beiträge von mehreren Tausend Euro oder Einmalzahlungen möglich – ohne gesetzliche Obergrenze. Genau das macht die bAV für gut verdienende Geschäftsführer so stark.

Wer zahlt die Beiträge?

Es gibt zwei Modelle. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt die Firma die Beiträge – sie sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Bei der Entgeltumwandlung wandelst Du einen Teil Deines Gehalts um; das senkt Deine Einkommensteuer und – bei sozialversicherungspflichtigem Status – auch die Sozialabgaben.

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt Du meist die firmenfinanzierte Variante, weil Du ohnehin nicht sozialversicherungspflichtig bist.

Welcher Weg passt zu welchem Geschäftsführer?

  • Angestellter GF / Minderheits-GGF: Direktversicherung für den geförderten Grundbaustein, ergänzt um Entgeltumwandlung. Bei höherem Bedarf zusätzlich Unterstützungskasse.
  • Beherrschender GGF mit stabilem Einkommen: Unterstützungskasse oder Pensionszusage für hohe, firmenfinanzierte Beiträge – mit sauberer, steuerfester Gestaltung.
  • Junge oder ertragsschwache Firma: Eher die flexible Direktversicherung oder Unterstützungskasse statt der bilanzwirksamen Pensionszusage.

Steuer und Sozialabgaben

Der Reiz der bAV liegt in der nachgelagerten Besteuerung: begünstigte Einzahlung, Versteuerung erst der Rente im Alter – dann meist zu einem niedrigeren Satz.

Ein ehrlicher Hinweis, den viele Ratgeber weglassen: In der Auszahlungsphase fallen auf die Betriebsrente in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (gemildert durch einen Freibetrag in der GKV). Rechne diesen Effekt in Deine Netto-Planung ein – wir machen das in der Beratung transparent.

Was kostet die bAV? Ein Rechenbeispiel

Zur Orientierung, was ein monatlicher Beitrag typischerweise an Rente bringt:

  • 250 € — Weg: Direktversicherung · Erwartete Rente ab 67: ca. 400–500 €
  • 1.000 € — Weg: Unterstützungskasse · Erwartete Rente ab 67: ca. 1.600–2.000 €
  • 3.000 € — Weg: Pensionszusage (rückgedeckt) · Erwartete Rente ab 67: ca. 4.800–6.000 €

Die Werte sind Richtgrößen und hängen von Laufzeit, Rendite und Anbieter ab. Hinzu kommen je nach Weg Verwaltungs- und Rückdeckungskosten.

Häufige Fragen zur bAV für Geschäftsführer

Wie viel kann ich als Geschäftsführer 2026 steuerfrei in die bAV einzahlen? Über die Direktversicherung bis zu 676 Euro im Monat steuerfrei und 338 Euro sozialabgabenfrei. Über Unterstützungskasse und Pensionszusage sind deutlich höhere Beträge ohne gesetzliche Obergrenze möglich.

Welches bAV-Modell ist für Geschäftsführer am besten? Das hängt vom Status und der gewünschten Beitragshöhe ab. Für den geförderten Grundbaustein die Direktversicherung, für hohe Beiträge Unterstützungskasse oder Pensionszusage.

Wer trägt die Kosten der bAV – ich oder das Unternehmen? Beides ist möglich: firmenfinanziert (Betriebsausgabe) oder per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nutzen meist die firmenfinanzierte Variante.

Ist die Betriebsrente im Alter steuerfrei? Nein. Die Einzahlung ist begünstigt, die spätere Rente ist steuerpflichtig. Zusätzlich fallen meist KV- und PV-Beiträge an.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Geschäftsführer der steuerlich stärkste Weg – vom geförderten Einstieg über die Direktversicherung bis zu hohen, firmenfinanzierten Beiträgen über Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Entscheidend sind Dein Status, die passende Beitragshöhe und eine saubere Gestaltung.

Lass uns Deine bAV optimal aufsetzen. Wir wählen den richtigen Durchführungsweg, nutzen die Steuervorteile voll aus und gestalten alles rechtssicher. → Jetzt beraten lassen

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